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Mitte 2009 wurde vom Deutschen Bundestag der
Stünker-Entwurf
zur gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen mehrheitlich beschlossen. Die Patientenverfügung der iGP stimmte schon
damals mit den Anforderungen des neuen Gesetzes überein.

Wir möchten Sie ermutigen!

Die Diagnose einer schweren, fortschreitenden Erkrankung kann uns wie ein Schlag treffen, vor allem dann, wenn die Chancen, wieder gesund zu werden oder den Krankheitsverlauf zu stoppen, nur sehr gering sind. Vielleicht werden wir zum ersten Mal mit unserem eigenen Sterben konfrontiert. Wir dürfen hoffen, dass die Ärzte alles tun, um unser Leben zu erhalten. Dennoch bedrückt uns die bange Frage, was geschieht, wenn sich das Sterben in die Länge zieht und unser Bewußtsein schwindet. Mit diesem Brief wollen wir Sie ermutigen, schon jetzt zu verfügen, was für den Fall geschehen soll, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen den Ärzten gegenüber zu äußern. Ihre Willenserklärung ist für die behandelnden Ärzte von großer Bedeutung. Sie sind mit dabei, wenn andere für Sie entscheiden müssen.
Sie können auch eine Vertrauensperson bestellen, die mit den Ärzten spricht und Ihren Willen zum Ausdruck bringt.
Das Sterben gehört zu unserem Leben. Viele dürfen erfahren, wie sie auf diesem Weg von guten Helfern und Freunden begleitet werden. Aber letztlich gehen wir ihn allein. Wir ermutigen Sie dazu, Ihre Sorgen und Gefühle auszusprechen und diese mit Menschen Ihres Vertrauens zu teilen. Es gehört viel Mut dazu, die Angst vor dem Lebensende auszusprechen, doch kann diese Angst - z.B. im Gespräch mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin - verringert werden. Es kann die Angst vor Schmerzen sein, vor dem Verlust der vertrauten Umgebung oder die Sorge um geliebte Menschen. Es kann auch die Ungewissheit sein, ob etwas nach dem Tode kommt und was das ist. Die Angst kann dadurch gelindert werden, dass eine gute ärztliche Betreuung - z.B. Schmerztherapie - und eine verlässliche Begleitung gesichert sind. Über das Lebensende zu sprechen, bedeutet nicht nur, sich gegenseitig sein Leid zu klagen. Es ermutigt auch, nach neuen Wegen für ein erfülltes Leben zu suchen und Dinge anzusprechen oder zu erledigen, die Sie bisher vor sich hergeschoben haben. Dies bedeutet aber nicht, die Hoffnung auf das Leben selbst aufzugeben. Hoffnung durchzieht Ihr Leben von seinem Beginn bis über sein Ende hinaus. Sie hilft, Kopf und Herz freizumachen dafür, jeden Tag intensiv zu leben und die guten Tage zu nutzen.
Wir möchten Sie ermutigen, Ihren Ärzten Ihre Wünsche mitzuteilen. Die Ärzte werden und können nur diejenigen Maßnahmen an Ihnen vornehmen, mit denen Sie einverstanden sind. Sie helfen Ihren Ärzten bei ihren Entscheidungen, wenn Sie sie wissen lassen, was Sie wollen und was Sie nicht wollen. Dazu dient eine Patientenverfügung, wie wir sie Ihnen vorschlagen.
Was ist zu tun?

1. Suchen Sie rechtzeitig einen Menschen, zu dem Sie Vertrauen haben und für den Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen. Sie können auch Angehörige als Vertrauenspersonen benennen. Dabei sollten Sie bedenken, dass sie aufgrund ihrer engen Bindung überfordert sein könnten, in Ihrem Sinne tätig zu werden.
2. Dann sollten Sie diese Patientenverfügung mit der Vertrauensperson besprechen und ausfüllen. Der vorliegende Text kann abgeändert oder ergänzt werden. Lassen Sie sich gegebenenfalls durch Ihren Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin oder durch Ihren Seelsorger bzw. Ihre Seelsorgerin beraten. Notieren Sie eventuell in Ihrer Patientenverfügung (auf den Leerzeilen), was für Sie noch wichtig ist.
3. Eine notarielle Beurkundung Ihrer Patientenverfügung ist nicht erforderlich, aber Sie können, wenn Sie es für nötig halten, Ihre Unterschrift notariell beglaubigen lassen. Es steht dann nicht nur zweifelsfrei fest, dass Sie dieses Dokument unterschrieben haben, sondern der Notar wird auch bezeugen können, daß Sie zum Zeitpunkt der Unterschriftsleistung keine äußeren Zeichen von Einsichts- oder Willensunfähigkeit aufgewiesen haben.
Die Patientenverfügung gilt, solange sie nicht widerrufen wird.
4. Tritt der Fall ein, dass Sie keinen Willen mehr bilden oder äußern können, setzen sich Vertrauensperson und behandelnder Arzt bzw. behandelnde Ärztin miteinander in Verbindung und beraten in Ihrem Sinne, was zu tun oder zu lassen ist.
5. Diese Verfügung sollten Sie kopieren, bei der Person Ihres Vertrauens, dem Hausarzt sowie evtl. dem zuständigen Krankenhaus hinterlegen.
6. Die Formulare der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht sollten in regelmäßigen Zeitabständen (etwa alle zwei Jahre) durch eine Unterschrift mit Datum bestätigt werden.
Sowohl unsere
Patientenverfügung als auch unsere Vorsorgevollmacht können Sie als PDF-Datei heruntergeladen (siehe oben, linke Seite, PDF-Download) und anschließend ausdrucken.
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