Das Palliativnetz Rheinhessen-Nahe
ist ein Zusammenschluss von Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Seelsorge, die sich für die hospizlich - palliative Betreuung von schwerstkranken und sterbenden Menschen und
ihren Angehörigen einsetzen. Es ist ein Hospiz- und Palliative-care-Netzwerk in dem verschiedene Berufsgruppen und Fachrichtungen sowie Haupt- und Ehrenamtliche vertreten sind.
Die multiprofessionelle Kooperation erstreckt sich auf Patienten, die zu Hause (ambulant), in Kliniken, in Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe oder in Hospizen betreut werden.
Einzugsgebiet ist die Region Bingen, Ingelheim Stromberg, Bad Kreuznach, Kirn, Meisenheim, Lauterecken und das nähere Umland.
Ziele des Palliativnetzes Rheinhessen-Nahe
Ziele der palliativen Betreuung sind die Verbesserung und der Erhalt der Lebensqualität von Patienten und ihren Familien, die mit Problemen konfrontiert sind, die mit einer weit
fortgeschrittenen unheilbaren Erkrankung einhergehen, und zwar durch Vorbeugen und Lindern von Leiden, durch frühzeitiges Erkennen, Einschätzen und bestmögliche Behandlung von
Schmerzen sowie anderen Problemen körperlicher, psychosozialer, kultureller und spiritueller Natur.
Palliative Betreuung soll ein selbstbestimmtes, wenn möglich beschwerdefreies und bewusstes Leben auch dann ermöglichen, wenn die Grunderkrankung nicht mehr kurativ behandelt werden
kann. Sie bejaht das Leben und sieht Sterben als normalen Prozess an; der Tod wird weder beschleunigt (beispielsweise durch aktive Sterbehilfe) noch künstlich hinausgezögert.
Aufgabe des Palliativnetzes Rheinhessen - Nahe ist es, die o.g. Ziele insbesondere durch eine multiprofessionelle Zusammenarbeit, kontinuierliche Diskussion und Fortbildung zu realisieren.
Das Palliativnetzwerk übernimmt selbst keine patientennahen Tätigkeiten, Vertragsabschlüsse mit Kostenträgern gehören nicht zum Aufgabenbereich. Die Verantwortlichkeit der
Mitgliedseinrichtungen für ihre Tätigkeit wird nicht berührt.
Mitgliedschaft im Palliativnetzwerk
Das Palliativnetz Rheinhessen - Nahe steht Personen und Einrichtungen offen, die bereit sind, sich in einem multiprofessionellen Rahmen für das körperliche, seelische, soziale und
spirituelle Wohl palliativ zu betreuender Menschen einzusetzen.
Die Mitglieder im Palliativnetz Rheinhessen - Nahe verpflichten sich ausdrücklich dazu, sich in der eigenen patientenbezogenen Arbeit für eine bestmögliche Betreuung und Begleitung
schwerstkranker Patienten und ihrer Angehörigen einzusetzen. Sie verpflichten sich weiterhin zu einer multiprofessionellen Kooperation mit den übrigen Mitgliedern des Netzwerkes und
zu einer regelmäßigen Teilnahme an internen oder externen qualitätssichernden Maßnahmen wie z.B. Qualitätszirkeln, Fallbesprechungen, Fortbildungsveranstaltungen zu Themen aus Hospizarbeit,
Palliative Care und Palliativmedizin.
Die Mitgliedseinrichtungen benennen eine/n oder mehrere feste Ansprechpartner für das Palliativnetz. Das Palliativnetz Rheinhessen-Nahe umfasst eine Zusammenarbeit insbesondere
folgender Einrichtungen:
- Alten- und Pflegeheime
- Ambulante Pflegedienste
- Apotheken
- Arztpraxen
- Betreuer und Betreuungsvereine
- Ergotherapeutische, musiktherapeutische und logopädische Praxen
- Hospiz- und Palliativeinrichtungen
- Krankenhäuser (bzw. deren Abteilungen), Schmerzambulanzen
- Physiotherapeutische Praxen
- Psychotherapeutische Praxen
- Sanitätshäuser
- Seelsorge-Einrichtungen und -dienste
- Soziale Beratungsdienste
- Weiterbildungseinrichtungen, die in „Palliative-care/Palliativmedizin“ unterrichten
Die Liste ist jederzeit ergänzbar durch neu hinzukommende Einrichtungen, die an einer Kooperation interessiert sind und dem Netzwerk beitreten möchten. Der Antrag auf Mitgliedschaft
erfolgt schriftlich unter Anerkennung der Statuten des Palliativnetzes. Über den Antrag entscheidet die Steuerungsgruppe.
Mitgliedsbeitrag
Zur Deckung von Verwaltungskosten entrichten die Mitglieder des Palliativnetzwerks einen jährlichen Beitrag, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wird. Die
Steuerungsgruppe legt jährlich einen Kassenbericht der Mitgliederversammlung des Palliativnetzes Rheinhessen-Nahe vor.
Steuerungsgruppe
Die Steuerungsgruppe besteht aus mindestens 8, maximal 12 Personen, möglichst je einem Vertreter/ einer Vertreterin der ambulanten Hospizarbeit, der stationären Hospizarbeit, der
Palliativstation, der ambulanten Pflegedienste, der stationären Pflegeeinrichtungen, der niedergelassenen Ärzte, der Seelsorge, der psychosozialen Berufe sowie je ein Vertreter/Vertreterin
aller weiteren Einrichtungen unter Berücksichtigung der verschiedenen angeschlossenen Regionen und Städte des Palliativnetzes.
Die Konstitution der Steuerungsgruppe erfolgt zweijährlich im Rahmen einer Versammlung der Mitglieder des Palliativnetzes. Die Vertreter/innen werden für eine Dauer von zwei Jahren
bestimmt; eine Wiederwahl ist möglich. Die Steuerungsgruppe kann bis maximal 4 Mitglieder in der laufenden Wahlperiode nachberufen. Die Steuerungsgruppe gibt sich eine Geschäftsordnung,
sie wählt eine/n Sprecher/in und eine/n Vertreter/in.
Zu den Aufgaben der Steuerungsgruppe gehören insbesondere:
- Planung und Organisation der Netzwerkzusammenkünfte und Veranstaltungen
- des Palliativnetzes sowie des ´Runden Tisches´ Region Rheinhessen-Nahe.
- Unterstützung der Mitglieder des Palliativnetzes bei qualitätssichernden
- Maßnahmen
- Öffentlichkeitsarbeit (z.B. auch Internetauftritt, Informationsmaterialien,
- Informationstage)
- Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern des Palliativnetzes
- Vermittlung bei Uneinigkeit der Mitglieder
Die Steuerungsgruppe tritt nach Bedarf, wenigstens jedoch zwei Mal jährlich zusammen. Sie entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Zusätzlich können zur Erfüllung der
Aufgaben durch die Steuerungsgruppe Arbeitskreise und projektbezogene Gruppen eingerichtet werden und ggf. Sachverständige zu den Sitzungen hinzugezogen werden. Die Mitglieder des
Palliativnetzes können Anträge über zu bearbeitende Themen an die Steuerungsgruppe richten. Über die Inhalte der Sitzungen der Steuerungsgruppe wird ein Ergebnisprotokoll erstellt.
Die Steuerungsgruppe beruft mindestens einmal jährlich eine Versammlung aller Mitglieder des Palliativnetzes ein. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der erschienenen
Mitglieder; jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Einladung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von 3 Wochen. Nach Zusammenkünften des Palliativnetzes wird ein Protokoll an
alle Mitglieder versandt. Protokolle und Einladungen werden in der Regel per E-Mail verschickt.
Änderungen der Statuten und Auflösung
Änderungen der Statuten bedürfen eines Beschlusses der Mitgliederversammlung, der mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder erfolgen muss. Vorschläge für Änderungen der
Statuten müssen mit der Tagesordnung allen Mitgliedern mitgeteilt werden. Die Auflösung des Palliativnetzes bedarf einer Dreiviertelmehrheit aller Mitglieder.
Bei Auflösung des Palliativnetzes fallen noch vorhandene Geldbestände zu gleichen Teilen an die im Palliativnetz beteiligten ambulanten Hospizdienste.
Diese Statuten wurden in der Gründungsversammlung des Palliativnetzes Rheinhessen - Nahe am 12.03.09 in Bad Kreuznach beschlossen und treten damit in Kraft.
Unterschriften der Gründungsmitglieder
liegen im Original am Palliativ-Stützpunkt Rheinhessen-Nahe,
Büro am Krankenhaus St. Marienwörth,
Mühlenstraße 39, 55543 Bad Kreuznach
Telefon 06 71-372 14 30
vor.
PDF-Downloads
- Beitrittserklärung
- Einzugsermächtigung
