iGP-Mitgliederversammlung wählt neuen Vorstand

In der alljährlichen Mitgliederversammlung der iGP wurde am 9.1.2019 im Brüderkrankenhaus Koblenz ein neuer Vorstand gewählt. Erfreulicherweise hatten die bisherigen Vorstandsmitglieder ihre Bereitschaft erklärt, nochmals anzutreten. Als neues Vorstandsmitglied in der Funktion einer Beisitzerin wurde Frau Tanja Vogt gewählt. Frau Vogt ist ist examinierte Krankenschwester, Lehrerin für Pflegeberufe, Palliative Care Fachkraft und Kursleitung Palliative Care (DGP). Sie ist Mitglied des Leitungskollegiums der Katharina Kasper Akademie (Dernbach) und dort für das „Bildungsmanagement Pflege und medizinische Versorgung“ verantwortlich.

Die Mitgliederversammlung stimmte ferner mehreren vom Vorstand vorgeschlagenen Satzungsänderungen zu und verabschiedete eine neue Beitragsordnung. Die neuen Dokumente stehen im Untermenüpunkt „Mitgliedschaft“ als Download zur Verfügung.

Zweites Palliativmedizinisches Kolloquium der Bad Kreuznacher Diakonie am 20. Februar 2019

Dr. Elke Freudenberg, Psychologin und Psychoonkologin (Palliativstation Herz-Jesu-Krankenhaus Dernbach ): Welche Sprache ist heilsam in der Sterbephase?

Mittwoch, 20. Februar 2019, 18 Uhr
Luthersaal
Ringstraße 60 in Bad Kreuznach

Der nahe Tod macht Betroffene, Angehörige und professionelle Helfer oft sprachlos. Worte fühlen sich falsch an, angesichts der Wucht des Geschehens. Was es braucht, damit Worte eine heilsame Wirkung entfalten können, warum Begegnung und Vertrauen dafür eine unverzichtbare Basis sind: Darum geht es im Vortrag von Elke Freudenberg.

Anmeldung bei Dr. med. Brigitte Jage bis zum 13. Februar 2019: E-Mail jagebr@kreuznacherdiakonie.de oder Tel. 0671 / 605-2150.

Weitere Informationen finden Sie im Flyer: Kolloquium Bad Kreuznach (PDF, 3MB)

Neue gesetzliche Regelung zum Abschluss von SAPV-Verträgen

Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 ist die die Rahmen des Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetzes verankerte Neuregelung zum Abschluss von SAPV-Verträgen in Kraft getreten:

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen vereinbart mit den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und Palliativversorgung auf Bundesebene unter Berücksichtigung der Richtlinien nach § 37b Absatz 3 erstmals bis zum 30. September 2019 einen einheitlichen Rahmenvertrag über die Durchführung der Leistungen nach § 37b. Den besonderen Belangen von Kindern ist durch einen gesonderten Rahmenvertrag Rechnung zu tragen.In den Rahmenverträgen sind die sächlichen und personellen Anforderungen an die Leistungserbringung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und die wesentlichen Elemente der Vergütung festzulegen.“

Die iGP begrüßt diese Neuregelung ausdrücklich, die das zuletzt in Rheinland-Pfalz praktizierte Open-House-Verfahren (mit einseitigen Vorgaben der Kostenträger ohne Verhandlungsmöglichkeiten) ersetzt.

Die maßgebliche Passage für die SAPV findet sich auf S. 2404, Abs. 10a (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG), PDF-Datei, 333 KB).