BGH-Urteil: DGP begrüßt Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen

Die DGP begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 03.07.2019, in welcher die Bedeutung und Verbindlichkeit des Patientenwillens noch einmal hervorgehoben wurde. DGP-Präsident Prof. Dr. Lukas Radbruch: „Es wäre völlig widersinnig, wenn der Arzt weiß, dass der Patient sterben möchte und lebenserhaltende Behandlungen ablehnt, und trotzdem diese Behandlungen durchführen müsste.“ Das Urteil des BGH, dass die Ärzte keine Tötung durch Unterlassung begehen, wenn sie lebenserhaltende Behandlungen in einer solchen Situation nicht durchführen, gibt den Ärzten die notwendige Sicherheit in der Begleitung. Dennoch darf dieses Urteil nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich Ärztinnen und Ärzte ebenso wie andere an der Patientenversorgung beteiligte Berufsgruppen mit Sterbewünschen in besonderer Weise sorgsam und verantwortungsvoll auseinandersetzen müssen.

Hinweise und Empfehlungen der Bundesärztekammer zum Umgang mit Zweifeln an der Einwilligungsfähigkeit bei erwachsenen Patienten

Mit Datum vom 2. Mai 2019 hat die Bundesärztekammer eine wichtige Stellungnahme zur Ermittlung der Einwilligungsfähigkeit bei erwachsenen Patienten veröffentlicht. Die Stellungnahme betont, dass die Einwilligungsunfähigkeit im jeweiligen Einzelfall konkret festgestellt werden muss – auch dann, wenn beispielsweise ein rechtlicher Betreuer bestellt ist:

Psychische Störungen (z. B. Delir, Demenz, Psychose, Manie, Depression) oder kognitive Beeinträchtigungen können Einfluss auf die Einwilligungsfähigkeit haben. Das Vorliegen einer solchen Störung oder Beeinträchtigung ist aber für sich genommen kein Grund, dem betreffenden Patienten die Einwilligungsfähigkeit abzusprechen. Hinzutreten müssen vielmehr weitere Umstände, welche dazu führen, dass im Einzelfall die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit des Patienten hinsichtlich der konkreten Maßnahme ausgeschlossen ist. Die Einwilligungsfähigkeit ist außerdem unabhängig davon, ob der Patient dem ärztlich vorgeschlagenen Vorgehen zustimmt oder nicht. Der Patient hat sogar ein Recht auf „unvernünftige“ Entscheidungen. Die Bestellung eines rechtlichen Betreuers führt für sich genommen nicht zum Verlust der Einwilligungsfähigkeit, selbst wenn die Gesundheitssorge zum Aufgabenkreis des rechtlichen Betreuers gehört. Auch ist die Bestellung eines rechtlichen Betreuers kein Indiz dafür, dass dem Patienten die Einwilligungsfähigkeit fehlt. Die Einwilligungsunfähigkeit muss vielmehr im jeweiligen Einzelfall konkret festgestellt werden. Gleiches gilt für den Fall, in dem der Patient eine Vertrauensperson bevollmächtigt hat. Die Einwilligungsfähigkeit fehlt dem Patienten erst dann, wenn die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit im jeweiligen Einzelfall hinsichtlich der konkreten Behandlungsmaßnahme ausgeschlossen ist.“

„Haben Sie Angst vorm Sterben, Herr Weber?“

In einem Interview mit der Journalistin Birgit Schenk, veröffentlicht in der Ausgabe der Mainzer Allgemeinen Zeitung vom 9. März 2019, gibt der Vorsitzende der iGP, Prof. Dr. Martin Weber, Einblicke in sehr persönliche Einsichten zum Wachsen und Werden bis zum letzten Atemzug, seine Sicht auf den Tod und darüber, was er von Sterbenden gelernt hat.

Bericht vom Mainzer Palliative Care Symposium am 8.3.2019

Zum zweiten Mal fand am 8. März 2019 das Mainzer Palliative Care Symposium statt. Bereits zu den beiden Auftakt-Workshops „Palliativmedizinische Kasuistiken“ fanden sich zahlreiche Interessierte ein. In Workshop-Atmosphäre konnten die Teilnehmer über das Thema „Ernährung in der Palliativmedizin – Indikation und Grenzen“ (Robert Gosenheimer, Vorstand iGP) und über „Individuelle Fallbeispiele“ (Irmgard Layes, Vorstand iGP) multiprofessionell in den Austausch gehen.

Im Hauptprogramm, im Hörsaal der Chirurgie der Universitätsmedizin Mainz, konnten wir uns über insgesamt 271 Teilnehmer freuen, davon 146 Pflegekräfte, 79 Ärzte, und 46 Teilnehmer aus den Berufsgruppen der Psychologen, Seelsorge, Physiotherapeuten, Sozialdienst und Apotheker. „Palliative Care“ interessiert, sowohl interdisziplinär als auch multiprofessionell!

Dem interdisziplinären Anspruch entsprechend waren die Themen und Referenten ausgewählt. Mit Martina Kern wurde wiederum sehr bewusst, dass Scham und Ekel in der Palliative Care kein Grenzthema sein darf, sondern des offenen Umgangs bedarf. Herr Priv.-Doz. Dr. S. Mattyasovszky und Frau H. Maagh referierten über die „Stabilitätsgefährdung“ bei Wirbelsäulenmetastasen und deren Therapieoptionen. Hier wurde mehr als deutlich, wie wichtig das Zusammenspiel von Wirbelsäulenchirurgie und Physiotherapie ist. „Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit“ wird zu einem Thema in Palliative Care. Ein Team kann damit an seine Grenzen kommen.

Herr Prof. Dr. Martin Weber (Vorstand iGP) ging in seinem sehr praxisnahen Vortrag in beeindruckender Weise auf ethische und rechtliche Aspekte ein. Der norwegische Arzt Prof. Dr. med. Stein Husebø rundete mit seinem Vortrag „Wanderungen zwischen Leben und Tod“ den kurzweiligen Symposiums-Nachmittag ab. Und er machte mehr als deutlich, dass der Humor in Palliative Care eine wesentliche Rolle spielen darf. Kurzum war es ein sehr gelungenes Symposium und wir dürfen uns schon auf das 3. Mainzer Palliative Care Symposium in 2020 freuen.

Downloads:

iGP-Mitgliederversammlung wählt neuen Vorstand

In der alljährlichen Mitgliederversammlung der iGP wurde am 9.1.2019 im Brüderkrankenhaus Koblenz ein neuer Vorstand gewählt. Erfreulicherweise hatten die bisherigen Vorstandsmitglieder ihre Bereitschaft erklärt, nochmals anzutreten. Als neues Vorstandsmitglied in der Funktion einer Beisitzerin wurde Frau Tanja Vogt gewählt. Frau Vogt ist ist examinierte Krankenschwester, Lehrerin für Pflegeberufe, Palliative Care Fachkraft und Kursleitung Palliative Care (DGP). Sie ist Mitglied des Leitungskollegiums der Katharina Kasper Akademie (Dernbach) und dort für das „Bildungsmanagement Pflege und medizinische Versorgung“ verantwortlich.

Die Mitgliederversammlung stimmte ferner mehreren vom Vorstand vorgeschlagenen Satzungsänderungen zu und verabschiedete eine neue Beitragsordnung. Die neuen Dokumente stehen im Untermenüpunkt „Mitgliedschaft“ als Download zur Verfügung.

Zweites Palliativmedizinisches Kolloquium der Bad Kreuznacher Diakonie am 20. Februar 2019

Dr. Elke Freudenberg, Psychologin und Psychoonkologin (Palliativstation Herz-Jesu-Krankenhaus Dernbach ): Welche Sprache ist heilsam in der Sterbephase?

Mittwoch, 20. Februar 2019, 18 Uhr
Luthersaal
Ringstraße 60 in Bad Kreuznach

Der nahe Tod macht Betroffene, Angehörige und professionelle Helfer oft sprachlos. Worte fühlen sich falsch an, angesichts der Wucht des Geschehens. Was es braucht, damit Worte eine heilsame Wirkung entfalten können, warum Begegnung und Vertrauen dafür eine unverzichtbare Basis sind: Darum geht es im Vortrag von Elke Freudenberg.

Anmeldung bei Dr. med. Brigitte Jage bis zum 13. Februar 2019: E-Mail jagebr@kreuznacherdiakonie.de oder Tel. 0671 / 605-2150.

Weitere Informationen finden Sie im Flyer: Kolloquium Bad Kreuznach (PDF, 3MB)

Neue gesetzliche Regelung zum Abschluss von SAPV-Verträgen

Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 ist die die Rahmen des Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetzes verankerte Neuregelung zum Abschluss von SAPV-Verträgen in Kraft getreten:

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen vereinbart mit den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und Palliativversorgung auf Bundesebene unter Berücksichtigung der Richtlinien nach § 37b Absatz 3 erstmals bis zum 30. September 2019 einen einheitlichen Rahmenvertrag über die Durchführung der Leistungen nach § 37b. Den besonderen Belangen von Kindern ist durch einen gesonderten Rahmenvertrag Rechnung zu tragen.In den Rahmenverträgen sind die sächlichen und personellen Anforderungen an die Leistungserbringung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und die wesentlichen Elemente der Vergütung festzulegen.“

Die iGP begrüßt diese Neuregelung ausdrücklich, die das zuletzt in Rheinland-Pfalz praktizierte Open-House-Verfahren (mit einseitigen Vorgaben der Kostenträger ohne Verhandlungsmöglichkeiten) ersetzt.

Die maßgebliche Passage für die SAPV findet sich auf S. 2404, Abs. 10a (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG), PDF-Datei, 333 KB).

Erläuterungen zu Regelungen der Ambulanten Palliativversorgung

Einen sehr hilfreichen Überblick über die immer komplexer werdenden „Regelungen der Ambulanten Palliativversorgung“ gibt die von  DGP und BAG SAPV im Mai 2018 herausgegebene gleichnamige Broschüre.

Sie enthält einerseits die rechtlichen Rahmenbedingungen und Richtlinien der einzelnen Angebote ambulanter Palliativversorgung für gesetzlich Krankenversicherte. Gleichzeitig zeigt sie das unter Experten aus allen Bundesländern abgestimmte Grundverständnis für Inhalte der aufgezeigten Leistungen.

Zum Download der Broschüre (PDF, 1 MB)

DGP-Kongress in Bremen vom 5.-8. September 2018

Vom 5. -8. September 2018  findet der 12. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) in Bremen statt.

Mit dem Leitmotiv „Auf breiten Wegen – Integration, Innovation, Intuition“ möchte sich der Kongress den gesellschaftlichen Herausforderungen stellen, die sich in  der Versorgung und Begleitung von Menschen in der letzten Lebensphase ebenso wie in der Betreuung ihrer Angehörigen täglich aufs Neue zeigen. Neben dem wissenschaftlichen Programm wird der Kongress viel Praxisnähe, Workshops und Interaktion bieten.  Als wissenschaftliche Fachgesellschaft steht die DGP dabei für die interdisziplinäre und multiprofessionelle Vernetzung zwischen Medizin, Pflege, Geistes- und Sozialwissenschaften und weiteren Berufsgruppen.

Das beiliegende Vorprogramm (PDF-Download) gibt einen Ausblick auf das spannende Kongressprogramm.

Buchveröffentlichung zur Würdezentrierten Therapie

Im Verlag Vandenhoeck und Ruprecht ist jetzt die deutsche Fassung des Standardwerks von Harvey M. Chochinov zur Dignity-Therapy unter dem Titel „Würdezentrierte Therapie: Was bleibt – Erinnerungen am Ende des Lebens“ erschienen.

Die Übersetzung stammt von Sandra Mai, die als Psychologin an der Abteilung für Palliativmedizin der Universitätsmedizin Mainz arbeitet.

Nähere Informationen zur Würdezentrierten Therapie in Deutschland finden sich auf der Website der Deutschen Gesellschaft für Patientenwürde.