Patientenverfügung und Vollmacht

Wir möchten Sie ermutigen!

Die Diagnose einer schweren, fortschreitenden Erkrankung kann uns wie ein Schlag treffen, vor allem dann, wenn die Chancen, wieder gesund zu werden oder den Krankheitsverlauf zu stoppen, nur sehr gering sind. Vielleicht werden wir zum ersten Mal mit unserem eigenen Sterben konfrontiert. Wir dürfen hoffen, dass die Ärzte alles tun, um unser Leben zu erhalten. Dennoch bedrückt uns die bange Frage, was geschieht, wenn keine Aussicht auf Heilung mehr besteht – wenn sich das Sterben in die Länge zieht und unser Bewusstsein schwindet. Mit diesem Brief wollen wir Sie ermutigen, schon jetzt zu verfügen, was für den Fall geschehen soll, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen gegenüber den Ärzten zu äußern. Ihre Willenserklärung ist für die behandelnden Ärzte von großer Bedeutung. Das Instrument der Patientenverfügung stellt für Sie eine Sicherheit dar, dass Sie mit dabei sind, wenn andere für Sie entscheiden müssen.

Zudem ist es ratsam eine Vertrauensperson zu bestellen, die mit den Ärzten spricht und Ihren Willen zum Ausdruck bringt. Hierfür bietet sich eine Vorsorgevollmacht bzw. eine Betreuungsverfügung an. Gerade weil das Sterben zu unserem Leben gehört ist es wichtig, wenn wir erfahren dürfen, dass wir auf diesem Weg von guten Helfern und Freunden begleitet werden. Aber letztlich gehen wir ihn allein. Wir ermutigen Sie dazu, Ihre Sorgen und Gefühle auszusprechen und diese mit Menschen Ihres Vertrauens zu teilen. Es gehört viel Mut dazu, die Angst vor dem Lebensende auszusprechen, doch kann diese Angst – z. B. im Gespräch mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin – verringert werden. Es kann die Angst vor Schmerzen sein, vor dem Verlust der vertrauten Umgebung oder die Sorge um geliebte Menschen. Es kann auch die Ungewissheit sein, ob etwas nach dem Tode kommt und was das ist. Die Angst kann dadurch gelindert werden, dass eine gute ärztliche Betreuung – z. B. Schmerztherapie – und eine verlässliche Begleitung gesichert sind. Über das Lebensende zu sprechen, bedeutet nicht nur, sich gegenseitig sein Leid zu klagen. Es ermutigt auch, nach neuen Wegen für ein erfülltes Leben zu suchen und Dinge anzusprechen oder zu erledigen, die Sie bisher vor sich hergeschoben haben. Dies bedeutet aber nicht, die Hoffnung auf das Leben selbst aufzugeben. Hoffnung durchzieht unser Leben von seinem Beginn bis über sein Ende hinaus. Sie hilft, Kopf und Herz freizumachen dafür, jeden Tag intensiv zu leben und jeden Tag neu zu leben.

Für eine gute medizinische Begleitung ist es wichtig, dass Ärzte um Ihre Wünsche wissen. Wir möchten Sie daher dazu ermutigen, Ihren Ärzten Ihre Wünsche mitzuteilen. Selbstverständlich werden und können die Ärzte nur diejenigen Maßnahmen an Ihnen vornehmen, mit denen Sie einverstanden sind. Eine Patientenverfügung kann helfen, sich über den eigenen Willen selbst Klarheit zu verschaffen und in konkreten Entscheidungssituationen Orientierung zu geben.

Was ist zu tun?

1. Suchen Sie rechtzeitig einen Menschen, zu dem Sie Vertrauen haben und den Sie die Vorsorgevollmacht für sich übertragen wollen auf. Sie können auch Angehörige als Vertrauenspersonen benennen. Dabei sollten Sie bedenken, dass diese aufgrund ihrer engen Bindung unter Umständen überfordert sein könnten, in Ihrem Sinne tätig zu werden.

2. Neben einer Vorsorgevollmacht bildet auch eine aktuelle Patientenverfügung einen wichtigen Baustein für die Entscheidungsfindung in Krisensituationen. Unten finden Sie einige Hinweise zu Patientenverfügungen, die sich in den letzten Jahren bewährt haben. Es ist ratsam, den Text gemeinsam mit dem Vorsorgebevollmächtigten auszufüllen und auch den engen Kontakt zum Hausarzt zu suchen. Eine Beratung ist in jedem Fall sinnvoll.

3. Eine notarielle Beurkundung Ihrer Patientenverfügung ist nicht erforderlich, aber Sie können, wenn Sie es für nötig halten, Ihre Unterschrift notariell beglaubigen lassen. Es steht dann nicht nur zweifelsfrei fest, dass Sie dieses Dokument unterschrieben haben, sondern der Notar wird auch bezeugen können, dass Sie zum Zeitpunkt der Unterschriftsleistung keine äußeren Zeichen von Einsichts- oder Willensunfähigkeit aufgewiesen haben.

Die Patientenverfügung gilt, solange sie nicht widerrufen wird. Eine Widerrufung Ihrer darin niedergelegten Willenserklärung ist jederzeit, auch mündlich, möglich.

4. Tritt der Fall ein, dass Sie keinen Willen mehr bilden oder äußern können, setzen sich Vorsorgebevollmächtigter und behandelnder Arzt bzw. behandelnde Ärztin miteinander in Verbindung und beraten in Ihrem Sinne, was zu tun oder zu lassen ist.

5. Vorsorgevollmacht wie Patientenverfügung sollten Sie kopieren und beim Bevollmächtigten, beim Hausarzt, sowie evtl. dem zuständigen Krankenhaus hinterlegen.

6. Die Formulare der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht sollten in regelmäßigen Zeitabständen (etwa alle zwei Jahre) durch eine Unterschrift mit Datum bestätigt werden.

Beispiel-Formulare für Patientenverfügung und Vollmacht

Die zur Zeit umfangreichste Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht finden Sie beim Bundesministerium für Justiz: Patientenverfügung

Ein weiteres gutes Beispiel finden Sie auf der Seite des Ethik-Komitees der Universitätsmedizin Mainz.

Eine gute Einführung in die Thematik gibt auch die Broschüre „Christliche Patientenvorsorge – Handreichung und Formular“. Bei Verwendung des Formulars ist allerdings der Hinweis auf S. 33 (Abschnitt 4.7.) der Handreichung besonders zu beachten, da Wünsche zur Ernährung und Flüssigkeit beim Formular der christlichen Patientenvorsorge gesondert zum Ausdruck gebracht werden müssen. Ohne diese Ergänzung bleibt diese für viele Menschen sehr wichtige Festlegung zur Ernährung und Flüssigkeitsgabe am Ende des Lebens ungeklärt, so dass Ernährung und Flüssigkeitsgabe (z.B. auch bei schwerer Hirnschädigung) fortgeführt würden.