Stipendium zur Weiterbildung „Palliative Care“

Die Interdisziplinäre Gesellschaft für Palliativmedizin Rheinland Pfalz e.V. (iGP) möchte Interessenten an einer Weiterbildung in Palliative Care unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Stipendium unterstützen.

Gemäß ihrer Satzung bemüht sich die iGP u.a. um

  • die Förderung von Palliative Care mit einem interdisziplinären und fachüber-greifenden Ansatz,
  • die Kooperation von allen im Bereich von Palliative Care engagierten Berufsgruppen,
  • die Entwicklung und Festlegung von Standards für Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Qualitätssicherung im Bereich von Palliative Care,
  • die Durchführung und Förderung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, Tagungen, wissenschaftlichen Kongressen und Hospitationen.

Zweck der geplanten Stipendienvergabe ist es, bevorzugt nichtakademische Personen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung im Gesundheits- oder Sozialwesen haben (Altenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinder-krankenpfleger/in, Ergotherapeut/in, Physiotherapeut/in, Logopäde/in …), und die eine Weiterbildung eigenfinanziert im Bereich Palliative Care (DGP-zertifizierte Weiterbildungen) absolvieren möchten, jedoch aufgrund besonderer sozialer, familiärer oder persönlicher Umstände hierzu nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sind, finanziell zu unterstützen.

Pro Jahr soll eine begrenzte Anzahl von Personen mit Wohnsitz oder Tätigkeitsort in Rheinland-Pfalz unter Beachtung der gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorgaben, sowie der verfügbaren finanziellen Mittel unterstützt werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Wesentlicher Bestandteil des Förderantrags muss ein Motivationsschreiben sein, in dem der/die Bewerber/in glaubhaft darzulegen hat, dass die Absicht besteht, mit Hilfe der absolvierten Fördermaßnahme künftig im Bereich Palliative Care tätig zu werden.

Ebenso ist die besonders unterstützungswürdige soziale, familiäre oder persönliche Situation darzustellen. Hierzu erwartet die iGP keine Nachweise über schützenswerte, diskrete Informationen, jedoch eine orientierende Erklärung.

Bewerbungen (bevorzugt per Mail, für Maßnahmen im Sommerhalbjahr bis zum 31. März eines Jahres, für Maßnahmen im Winterhalbjahr bis zum 30. September eines Jahres), sind an den 1. Vorsitzenden der iGP, Herrn Univ.-Prof. Dr. Martin Weber, zu richten.

Nähere Informationen:

Video: Interview mit einer Stipendiatin

In diesem Jahr konnte die iGP ein erstes Stipendium zur Weiterbildung „Palliative Care“ vergeben. Wir hatten dazu bereits berichtet. Nun konnten wir zu unserer Freude die Stipendiatin Nadine Kreuser dafür gewinnen, in einem kleinen Filmbeitrag über ihre Bewerbung für das Stipendium (Formalien der Antragstellung, etc.), ihre Weiterbildung und ihre jetzige Tätigkeit im Hospiz zu berichten.