BGH-Urteil: DGP begrüßt Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen

Die DGP begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 03.07.2019, in welcher die Bedeutung und Verbindlichkeit des Patientenwillens noch einmal hervorgehoben wurde. DGP-Präsident Prof. Dr. Lukas Radbruch: „Es wäre völlig widersinnig, wenn der Arzt weiß, dass der Patient sterben möchte und lebenserhaltende Behandlungen ablehnt, und trotzdem diese Behandlungen durchführen müsste.“ Das Urteil des BGH, dass die Ärzte keine Tötung durch Unterlassung begehen, wenn sie lebenserhaltende Behandlungen in einer solchen Situation nicht durchführen, gibt den Ärzten die notwendige Sicherheit in der Begleitung. Dennoch darf dieses Urteil nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich Ärztinnen und Ärzte ebenso wie andere an der Patientenversorgung beteiligte Berufsgruppen mit Sterbewünschen in besonderer Weise sorgsam und verantwortungsvoll auseinandersetzen müssen.

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