Berlin/Karlsruhe 26.02.2020. Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ gegen das Grundgesetz verstoße, eröffnet laut Deutscher Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) einen gefährlichen Spielraum: Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der DGP, warnt vor „freier Bahn für Sterbehilfeorganisationen“.
Die gesamte Pressemeldung kann auf der Homepage der DGP abgerufen werden.