Bundesverfassungsgericht kippt Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung: DGP warnt vor freier Bahn für Sterbehilfeorganisationen

Berlin/Karlsruhe 26.02.2020. Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ gegen das Grundgesetz verstoße, eröffnet laut Deutscher Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) einen gefährlichen Spielraum: Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der DGP, warnt vor „freier Bahn für Sterbehilfeorganisationen“.

Die gesamte Pressemeldung kann auf der Homepage der DGP abgerufen werden.

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