Palliativmedizinische Handlungsempfehlung zur Therapie von Patient*innen mit COVID-19

Die COVID-19-Pandemie berührt die palliativmedizinische Versorgung an verschiedenen Punkten.

Es gilt auf eine Häufung von Sterbefällen mit den Leitsymptomen Luftnot und Angst im Bereich der Akutmedizin vorbereitet zu sein und die akutmedizinischen Strukturen in ihrer Kompetenz mittels klarer Handlungsempfehlungen und Beratung durch palliativmedizinische Spezialist*innen entsprechend zu stärken.

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin hat dazu am 17.3.2020 eine Handlungsempfehlung veröffentlicht, die am 30. März als Version 2.0 nochmals aktualisiert wurde. Sie gibt konkrete Hinweise zu ethischen Entscheidungsprozessen und zur Symptomkontrolle bei Atemnot bis hin zur Palliativen Sedierung.

Bundesverfassungsgericht verhandelt Mitte April zu Verfassungsbeschwerden – Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin nimmt Stellung zu §217 StGB

Im Vorfeld der mündlichen Verhandlung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „§217 StGB (geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung)“ am 16. und 17. April hat die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin am 14.03.2020 eine Stellungnahme veröffentlicht. Darin betont die wissenschaftliche Fachgesellschaft mit annähernd 6.000 Mitgliedern: „Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) sieht durch die Einführung des § 217 StGB im Dezember 2015 keine negativen Auswirkungen auf die Palliativversorgung oder den Behandlungsalltag in der Versorgung schwerkranker Patienten.“

Die DGP begründet dies damit:

  • Die gesetzliche Regelung richtet sich nach Auffassung der DGP nicht gegen die in der palliativmedizinischen und hospizlichen Versorgung beschäftigten Menschen und ihre Tätigkeit.
  • Daher erfordert die neue Regelung nicht, dass besondere Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden müssen.
  • Sie erzwingt auch keine Einschränkung als „gute klinische Praxis“ anerkannter Vorgehensweisen.

Die gesamte Stellungnahme kann auf der Homepage der DGP abgerufen werden

Qualität in der Begleitung sterbender Menschen sichern – Handbuch für stationäre Hospizarbeit vorgestellt

Wie jede andere Einrichtung im Gesundheitssystem sind auch stationäre Hospize gefordert, die Qualität ihrer Arbeit zu sichern, transparent darzustellen und stetig weiterzuentwickeln. Das Ziel des Bundesrahmenhandbuches ist es, stationäre Hospize bei der Entwicklung eines eigenen, auf ihre jeweilige Einrichtung zugeschnittenen Qualitätsmanagementsystems zu unterstützen und auf diese Weise die Qualität ihrer Einrichtung darzustellen. Es beinhaltet die aktuellen Anforderungen an die stationäre Hospizarbeit und die Anforderungen nach §39a Abs. 1 SGB V (Bundesrahmenhandbuch stationäre Hospize: S.1).

Link zum Rahmenhandbuch stationäre Hospize (Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V.)