In den Abstimmungen des Bundestags am 6.7.2023 fand keiner der beiden vorgelegten Entwürfe zur Regelung des assistierten Suizids eine Mehrheit. Fast einstimmig forderten die Bundestagsabgeordneten dagegen die Bundesregierung auf, binnen eines Jahres ein Gesetz zur Suizidprävention auf den Weg zu bringen. Im Vorfeld hatten die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, die Bundesärztekammer, das Nationale Suizidpräventionsprogramm und die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde dringend von einer vorschnellen Entscheidung abgeraten. Der Vorstand der iGP hatte sich dieser Einschätzung angeschlossen und begrüßt dementsprechend den Ausgang der drei Abstimmungen (https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/) uneingeschränkt.
Zur Frage, ob zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine gesetzliche Regelung überhaupt sinnvoll ist, wurde in der FAZ vom 8. Mai 2023 ein sehr lesenswerter Artikel des Theologen Prof. R. Anselm, der Ärztin und Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin Prof. C. Bausewein, des langjährigen Vorsitzenden des Deutschen Ethikrats Prof. P. Dabrock und des Juristen Prof. W. Höfling publiziert. Die Autoren legen hier überzeugend dar, dass mögliche Vorteile einer Regelung (insbesondere Schutzkonzept) durch die Nachteile, insbesondere im Hinblick auf die Normalisierung der Selbsttötung, bei weitem aufgehoben würden.