Aktualisierte Richtlinie Begutachtung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) und stationären Hospizversorgung
Der Medizinische Dienst Bund hat am 26. März die aktualisierte Richtlinie zur Begutachtung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) und stationären Hospizversorgung veröffentlicht. Sie ist 27. März 2026 in Kraft getreten.
Die Richtlinie wurde an neue rechtliche Regelungen angepasst – insbesondere an die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur SAPV vom September 2022, an die zum 1. Januar 2023 erstmals in Kraft getretenen bundeseinheitlichen Rahmenverträge zur SAPV sowie an die 2025 aktualisierten Rahmenvereinbarungen zur stationären Hospizversorgung. Diese rechtlichen Weiterentwicklungen wurden mit Blick auf die spezifischen Unterschiede in der palliativen Versorgung und Hospizversorgung von Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen berücksichtigt (Quelle: md-bund.de)
Link zum Download der Richtlinie
