Zweites Palliativmedizinisches Kolloquium der Bad Kreuznacher Diakonie am 20. Februar 2019

Dr. Elke Freudenberg, Psychologin und Psychoonkologin (Palliativstation Herz-Jesu-Krankenhaus Dernbach ): Welche Sprache ist heilsam in der Sterbephase?

Mittwoch, 20. Februar 2019, 18 Uhr
Luthersaal
Ringstraße 60 in Bad Kreuznach

Der nahe Tod macht Betroffene, Angehörige und professionelle Helfer oft sprachlos. Worte fühlen sich falsch an, angesichts der Wucht des Geschehens. Was es braucht, damit Worte eine heilsame Wirkung entfalten können, warum Begegnung und Vertrauen dafür eine unverzichtbare Basis sind: Darum geht es im Vortrag von Elke Freudenberg.

Anmeldung bei Dr. med. Brigitte Jage bis zum 13. Februar 2019: E-Mail jagebr@kreuznacherdiakonie.de oder Tel. 0671 / 605-2150.

Weitere Informationen finden Sie im Flyer: Kolloquium Bad Kreuznach (PDF, 3MB)

Neue gesetzliche Regelung zum Abschluss von SAPV-Verträgen

Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 ist die die Rahmen des Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetzes verankerte Neuregelung zum Abschluss von SAPV-Verträgen in Kraft getreten:

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen vereinbart mit den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und Palliativversorgung auf Bundesebene unter Berücksichtigung der Richtlinien nach § 37b Absatz 3 erstmals bis zum 30. September 2019 einen einheitlichen Rahmenvertrag über die Durchführung der Leistungen nach § 37b. Den besonderen Belangen von Kindern ist durch einen gesonderten Rahmenvertrag Rechnung zu tragen.In den Rahmenverträgen sind die sächlichen und personellen Anforderungen an die Leistungserbringung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und die wesentlichen Elemente der Vergütung festzulegen.“

Die iGP begrüßt diese Neuregelung ausdrücklich, die das zuletzt in Rheinland-Pfalz praktizierte Open-House-Verfahren (mit einseitigen Vorgaben der Kostenträger ohne Verhandlungsmöglichkeiten) ersetzt.

Die maßgebliche Passage für die SAPV findet sich auf S. 2404, Abs. 10a (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG), PDF-Datei, 333 KB).

„Palliativ ohne Grenzen 2019“ vom 7. – 11. Mai 2019 in Meran

Vom 7.-11. Mai 2019 findet in Meran die nun schon traditionelle 9. Internationale Woche „Palliativ ohne Grenzen 2019“ mit Tagen der Begegnung und des intensiven Austauschs im Südtiroler Frühling statt. Das Programm steht als Download (PDF) oder über die Website der Katharina Kasper Akademie zur Verfügung.

Anmeldungen für einen der 6 Workshops oder das Internationale Symposium sind ab sofort möglich.

Zweites Mainzer Palliative Care Symposium am 8. März 2019

Am Freitag, den 8. März 2019, findet von 15:00 bis 19:00 Uhr das zweite Mainzer Palliative Care Symposium statt. Veranstalter sind die Interdisziplinäre Abteilung für Palliativmedizin der Universitätsmedizin Mainz und die iGP. Eine Anmeldung ist erforderlich – nähere Einzelheiten können dem beiliegenden Flyer entnommen werden.

Programm:

Martina Kern (Zentrum für Palliativmedizin, Malteser Krankenhaus Seliger Gerhard, Bonn Rhein-Sieg): Scham und Ekel in der Palliative Care

PD Dr. Stefan Mattyasovszky (Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie, Universitätsmedizin Mainz) und Dr. Ulrich Betz (angefragt) (Institut für Physikalische Therapie, Prävention und Rehabilitation): „Stabilitätsgefährdung“ bei Wirbelsäulenmetastasen: Mythen, Fakten und Therapieoptionen aus orthopädischer und physiotherapeutischer Sicht

Prof. Dr. Martin Weber (Interdisziplinäre Abt. für Palliativmedizin, Universitätsmedizin Mainz): Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit: Ethische, rechtliche und praktische Aspekte

Prof. Dr. Stein Husebö (Bergen/Norwegen): Gibt es Hoffnung, Doktor? – Zur Kommunikation mit unheilbar kranken Patienten

Flyer: „2. Mainzer Palliative Care Symposium“ (PDF-Download 4,5 MB)

4. Ahrtaler Hospizgespräch

4. Ahrtaler Hospizgespräch

Am Donnerstag, den 08. November 2018 um 18:00 Uhr, findet das 4. Ahrtaler Hospizgespräch zum Thema Hoffnung mit Herrn Klaus Aurnhammer statt.

Ort:

Mehrzweckraum des stationären Hospiz im Ahrtal
Dorotheenweg 6
53474 Bad Neuenahr

(bitte Parkplätze am Krankenhaus benutzen, Danke)

Referentenentwurf zur Neuregelung des Zulassungsverfahrens zur SAPV

Mit Datum vom 23.Juli 2018 hat das Bundesgesundheitsministerium einen Referentenentwurf vorgestellt, der u.a. auch eine Neuregelung des Zulassungsverfahren zur SAPV vorschlägt:

„§ 132d Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
(1) Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen einzeln oder gemeinsam schließen mit Wirkung für ihre Mitgliedskassen unter Berücksichtigung der Richtlinien nach § 37b und der Empfehlungen nach Absatz 2 einheitliche Versorgungsverträge über die Durchführung der Leistungen nach § 37b mit den maßgeblichen Vertretern der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung auf Landesebene. In den Versorgungsverträgen sind auch die Grundzüge der Vergütung zu vereinbaren. Personen oder Einrichtungen, die die in den Versorgungsverträgen nach Satz 1 festgelegten Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf Abschluss eines zur Versorgung berechtigenden Vertrages mit den Krankenkassen, in dem die Einzelheiten der Versorgung und die Vergütungen zu vereinbaren sind. Dabei sind regionale Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen. Im Fall der Nichteinigung wird der Inhalt der Verträge nach diesem Absatz durch eine von den jeweiligen Vertragspartnern zu bestimmende unabhängige Schiedsperson festgelegt. Einigen sich die Vertragspartner nicht auf eine Schiedsperson, so wird diese von der für den vertragschließenden Landesverband nach Satz 1 oder für die vertragsschließende Krankenkasse nach Satz 3 zuständigen Aufsichtsbehörde bestimmt. Die Kosten des Schiedsverfahrens tragen die Vertragspartner zu gleichen Teilen.“

Link: Referentenentwurf auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums (PDF-Download)

Der Vorstand der iGP begrüßt diesen Referentenentwurf im Grundsatz ausdrücklich. Weitere Informationen und Stellungnahmen finden sich auf den Homepages der DGP, des DHPV und der BAG-SAPV.

Zweiter rheinland-pfälzischer Hospiz- und Palliativtag: 5 Thesen zur Netzwerkbildung in Rheinland-Pfalz

Unter großer Resonanz bei Haupt- und Ehrenamtlichen aus verschiedenen Tätigkeitsfeldern in der Hospiz- und Palliativarbeit, in der Alten- und Eingliederungshilfe, in Krankenhäusern und den ambulanten und stationären Pflegeanbietern fand am 6. Juni 2018 der zweite rheinland-pfälzische Hospiz- und Palliativtag mit dem Thema: „Vernetzung in der Hospiz- und Palliativarbeit“ in Mainz statt. Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler hatte nicht nur die Schirmherrschaft übernommen, sondern nahm auch persönlich aktiv an der Tagung teil. Diese endete mit der Verabschiedung von fünf Thesen zur Netzwerkbildung in Rheinland-Pfalz:

  1. HPV und IGP werden die Initiative ergreifen, damit über die landesweite Koordinierungsstelle in Rheinland-Pfalz regionale Netzwerke entstehen. Diese sollten über eine neutrale Koordination vor Ort auf- und ausgebaut werden. Dabei sind bestehende Netzwerke zu berücksichtigen, zu unterstützen und weiter zu entwickeln.
  2. Wir benötigen einen Schulterschluss zwischen Land, Kommunen und Städten, um diese neutrale Koordination gemeinsam zu finanzieren.
  3. Wir brauchen Netzwerke, in die auch die Regelversorger integriert sind und nicht nur der spezialisierte Bereich (sektorenübergreifend).
  4. Wir benötigen eine gerechte Finanzierung zur Versorgung sterbender Menschen, unabhängig von dem Ort, an dem sie sterben, und unabhängig von der Region, in der sie leben.
  5. Wir brauchen Rahmenbedingungen für eine gesellschaftliche Sorgekultur, z.B. für die Umsetzung der „caring communities“.

Bericht über die Tagung: „2. rheinland-pfälzischer Hospiz- und Palliativfachtag über “Vernetzung” – Forderung nach professioneller Koordination in der Versorgung“

Erläuterungen zu Regelungen der Ambulanten Palliativversorgung

Einen sehr hilfreichen Überblick über die immer komplexer werdenden „Regelungen der Ambulanten Palliativversorgung“ gibt die von  DGP und BAG SAPV im Mai 2018 herausgegebene gleichnamige Broschüre.

Sie enthält einerseits die rechtlichen Rahmenbedingungen und Richtlinien der einzelnen Angebote ambulanter Palliativversorgung für gesetzlich Krankenversicherte. Gleichzeitig zeigt sie das unter Experten aus allen Bundesländern abgestimmte Grundverständnis für Inhalte der aufgezeigten Leistungen.

Zum Download der Broschüre (PDF, 1 MB)

DGP-Kongress in Bremen vom 5.-8. September 2018

Vom 5. -8. September 2018  findet der 12. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) in Bremen statt.

Mit dem Leitmotiv „Auf breiten Wegen – Integration, Innovation, Intuition“ möchte sich der Kongress den gesellschaftlichen Herausforderungen stellen, die sich in  der Versorgung und Begleitung von Menschen in der letzten Lebensphase ebenso wie in der Betreuung ihrer Angehörigen täglich aufs Neue zeigen. Neben dem wissenschaftlichen Programm wird der Kongress viel Praxisnähe, Workshops und Interaktion bieten.  Als wissenschaftliche Fachgesellschaft steht die DGP dabei für die interdisziplinäre und multiprofessionelle Vernetzung zwischen Medizin, Pflege, Geistes- und Sozialwissenschaften und weiteren Berufsgruppen.

Das beiliegende Vorprogramm (PDF-Download) gibt einen Ausblick auf das spannende Kongressprogramm.

Land Rheinland-Pfalz fördert Einrichtung einer Koordinierungsstelle Hospiz- und Palliativversorgung

Mit einer Förderung in Höhe von 57.750 Euro für das erste Jahr wird das Land Rheinland-Pfalz die hospizlichen und palliativen Versorgungsstrukturen stärker begleiten. Die Koordinierungsstelle soll nicht zuletzt den gestiegenen Koordinierungs- und Beratungsbedarf bei den Leistungserbringern der SAPV decken. 
Die Koordinierungsstelle wird in den Räumlichkeiten des Hospiz- und Palliativverbandes Rheinland-Pfalz (HPV Rlp) in Mainz angesiedelt sein. Der HPV und die IGP werden gemeinsam die konkreten Aufgabengebiete der Koordinierungsstelle festlegen. Ein Schwerpunkt wird dabei zweifellos das Zusammenspiel zwischen hospizlicher sowie allgemeiner und spezialisierter Palliativversorgung sein.