2. Rheinland-Pfälzischer Hospiz- und Palliativtag am 6. Juni 2018 in Mainz

Herzliche Einladung zum 2. Rheinland-Pfälzischen Hospiz- und Palliativtag am 6. Juni 2018 in Mainz! Er steht unter dem Motto „Vernetzung in der Hospiz- und Palliativarbeit“. Ziel ist es, die verschiedenen Netzwerkstrukturen zu benennen und zu konkretisieren, die vor Ort wichtigen Kooperationspartner zu identifizieren und in das eigene Handeln einzubinden. Die Veranstaltung richtet sich an Ehrenamtliche und Professionelle in der Hospiz- und Palliativarbeit, in der Alten- und Eingliederungshilfe, in Krankenhäusern und auch an niedergelassene Ärzte sowie ambulante und stationäre Pflegeanbieter. Nähere Informationen siehe Einladungsflyer:

Flyer 2. RLP_Hospiz_und_Palliativtag

Relaunch der Website der IGP

Mit dem heutigen Tag geht die neu konzipierte Website der IGP mit neuem Layout ans Netz! Wir hoffen, dass Design und Struktur unsere Mitglieder und alle an der Palliativmedizin Interessierten anspricht und freuen uns über positive Kommentare ebenso wie über Kritik und Anregungen!

Buchveröffentlichung zur Würdezentrierten Therapie

Im Verlag Vandenhoeck und Ruprecht ist jetzt die deutsche Fassung des Standardwerks von Harvey M. Chochinov zur Dignity-Therapy unter dem Titel „Würdezentrierte Therapie: Was bleibt – Erinnerungen am Ende des Lebens“ erschienen.

Die Übersetzung stammt von Sandra Mai, die als Psychologin an der Abteilung für Palliativmedizin der Universitätsmedizin Mainz arbeitet.

Nähere Informationen zur Würdezentrierten Therapie in Deutschland finden sich auf der Website der Deutschen Gesellschaft für Patientenwürde.

Gesundheitsministerkonferenz für den Erhalt und Ausbau der spezialisierten Palliativversorgung (SAPV) Bremen, 21. -22. Juni 2017

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder haben auf der 90. GMK 2017 folgendes beschlossen:

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fordern die Bundesregierung auf, zügig Klarheit zu schaffen, dass Verträge zur SAPV vom Anwendungsbereich des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgenommen sind. Sollte sich aufgrund des Handlungsbedarfs herausstellen, dass den Erhalt und die flächendeckende Versorgung der SAPV nur ein Vergabeverfahren garantieren kann, sollte der Regelungsspielraum genutzt werden, um für die SAPV ein vereinfachtes Ausschreibungsverfahren analog zu § 69 Absatz 4 SGB V zu ermöglichen.

Beschluss der 90. GMK 2017: https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html?id=568&jahr=2017

SAPV-Leistungen unterfallen dem sogenannten „Vergaberecht“ – Kommentar einer Medizinrechtlerin

Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 15.06.2016 (Az. VII Verg 56/15) entscheiden, dass es sich bei Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung nach den §§ 37b, 132d SGB V um nachrangige Dienstleistungen im Sinne der Anlage 1, Kategorie 25 zur Vergabeverordnung (Gesundheitswesen) handelt. Ein Leistungserbringer hatte gegenüber den Kostenträgern Interesse zum Abschluss eines SAPV-Vertrags bekundet. Nachdem mitgeteilt wurde, dass mit einem anderen Bewerber der SAPV-Vertrag abgeschlossen werden sollte, beanstandete der Leistungserbringer das Unterbleiben eines geregelten Vergabeverfahrens, insbesondere einer unionsweiten Ausschreibung sowie die Verletzung der Informationspflichten nach § 101a GWB. Es wurde ein Nachprüfungsantrag gestellt, mit dem begehrt wurde, dass SAPV-Leistungen in einem geregelten Vergabeverfahren zu vergeben sind. Dies hat das OLG Düsseldorf bestätigt. SAPV-Leistungen unterliegen bei Erreichung des Auftragsschwellenwertes uneingeschränkt den Bestimmungen des Vierten Teils des GWB. Der Auftragsschwellenwert von 207.000,- Euro sei bei einer zugrunde zulegenden Vertragsdauer von vier Jahren um ein vielfaches überschritten. Ob der SAPV-Vertrag als öffentlich-rechtlicher Vertrag abgeschlossen werden soll, sei unerheblich. Auch liege kein bloßes Zulassungsverfahren (sog. Open-house-Modell) vor. Der Beschluss fügt sich in eine Reihe von Entscheidungen ein, die das Vergaberecht auch im Gesundheitswesen für anwendbar erklären. Maßgeblich ist hier insbesondere § 69 Abs. 2 S. 4 SGB V, der bestimmt, dass bei der Beziehung der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die Vorschriften des Vierten Teils des GWB anzuwenden sind. (Claudia Mareck, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht)

SAPV Verträge in RLP sind nicht (mehr) gültig. SAPV-Leistungen unterfallen dem sogenannten „Vergaberecht“

Die abgeschlossenen Verträge zur SAPV in RLP auf der Grundlage des Muster-Vertrags von 2009 in der aktuellen Fassung von 01/2011 zwischen den Krankenkassen und den SAPV Teams sind nicht gültig. Das hat das Bundeskartellamt, das durch einen SAPV Anbieter, der in RLP tätig werden will, angerufen wurde, am Rande seines Beschlusses festgestellt (link s.u.). Neben dem Vertrags-Vergabeverfahren wird im Nachsatz auch die Rechtmäßigkeit des Vertragsschlusses der Krankenkassen mit den SAPV Anbietern und die Vergütungsvereinbarung in Frage gestellt. Das zuständige OLG Düsseldorf hat in Berufung diesen Beschluss im Juni 2016 bestätigt.

Ab diesem Zeitpunkt (06/2016) war dadurch jede Entwicklung von SAPV in Rheinland Pfalz unterbunden. Die SAPV Teams arbeiten seitdem unverändert unter dem Bestandsschutz der vorherigen Vereinbarungen, eine Ausweitung der Versorgungsgebiete oder Neugründungen von SAPV Teams war nicht möglich, bevor ein neues Vergabeverfahren eingeführt wurde, was im Gespräch der Vertreter der SAPV Teams (iGP und HPV Rheinland Pfalz) mit den Kassen klargestellt wurde. Die SAPV ist im Gesetzbuch unter der Wettbewerbsgesetzgebung verankert, was große Bedenken in der möglichen Umsetzung des Gesetzes zur SAPV aukommen lässt. Die Kassen als öffentliche Auftraggeber haben die Aufgabe, die SAPV-Versogungsgebiete asuzuschreiben und sind bemüht, die bisherige gute Qualität der SAPV in RLP aufrecht zu erhalten und eine flächendeckende Versorgung der Versicherten zu erreichen.

Die iGP hat sich zusammen mit dem Hospiz und Palliativverband (HPV) RLP nach Bekanntgabe des Beschlusses des OLG Düsseldorf an das Landesministerium gewandt, um auf politischer Ebene eine Gesetzesänderung zu erwirken.
Auf Bundesebene haben DHPV und DGP Eingaben an das Gesundheitsministerium gemacht, entsprechend auch die Bundesarbeitsgemeinschaft SAPV.
So hat die Gesundheitsministerkonferenz im Juni 2017 die Bundesregierung aufgefordert, zügig Klarheit zu schaffen, dass Verträge zur SAPV vom Anwendungsbereich des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgenommen sind.

Die Kassen in RLP haben sich nach längerer Rechtsberatung auf das sog. ´open house Modell´der Vertragsvergabe geeinigt: Jedes SAPV Team, das die Vertragsbedingungen für das ausgeschriebene Gebiet erfüllt, erhält einen Vertrag.
Am 26.06.17 erfolgte dann in MZ im Ministerium das vorgeschriebene Markterkundungsgespräch vor der 1. SAPV Vertrags-Ausschreibung auf Einladung durch die Kassen in RLP (Vertreter alle anwesend), eingeladen: alle bisher bekannte an einem SAPV Vertrag Interessierte, informell eingeladen: Ministerium Fr. Dr. Heinemann, Hr. Engel (MSAGD).

Als Ergebnis der Veranstaltung: es ist vorgesehen, 23 Gebietslose auszuschreiben, die von den Kassen zur Vergabe festgelegt werden. Die KK haben, um Chancengleichheit zu waren, die Gebiete nach der Sterbefallzahlen konfiguriert. Dadurch entstanden neben ganz wenigen kleinen auch sehr große Gebiete (Eifel zB.), um gleiche wirtschaftliche Bedingungen zu schaffen (die aktuell bestehenden SAPV Teams und deren Versorgungsgebiete sind m.E. dabei nicht wesentlich berücksichtigt worden).
Die ersten SAPV Ausschreibungen in RLP sind am 20.09.17 auf EU – Ebene veröffentlicht worden.
Bis zum 23.10.17 ausgeschriebene SAPV Vertrags-Gebiete:

  • 20.09.17 : Region Südwestpfalz: Stadt Zweibrücken, Stadt Primasens, VG Zweibrücken-Land, VG Pirmasens-Land, VG Thaleischweiler-Wallhalben, VG Waldfischbach-Burgalben, VG Rodalben).
  • 20.09.17: Region Trier: (Stadt Trier, VG Trier-Land, VG Konz, VG Saarburg).
  • 13.10.17: Region Eifel (Eifelkreis Bitburg-Prüm, LK Vulkaneifel, VG Ulmen).
  • 13.10.17: Region Speyer (kreisfreie Stadt Speyer, LK Germersheim, VG Römerberg-Dudenhofen).

Robert Gosenheimer

Links zu den Beschlüssen OLG und Bundeskartellamt:
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2016, VII – Verg 56 / 15: aus: Bundesanzeiger:
Leitsatz (redaktionell): Führt der Auftraggeber widerrechtlich ein ungeregeltes Vergabeverfahren durch, ist es für die Antragsbefugnis unerheblich, wenn ein Antragsteller, den der Auftraggeber an dem Verfahren bisher nicht beteiligt hat, noch keine Eignungsnachweise vorgelegt hat.

Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes (Bundeskartellamt) VK 2-103/15 – 23.11.2015, Seite 17 … Daher ist fraglich, ob der vorliegende Vertrag (SAPV Vertrag in Rheinland Pfalz zwischen Krankenkassen und SAPV Teams) nichtig ist, weil er gegen ein gesetzliches Verbot verstößt (§ 134 BGB i.V.m. § 1 GWB).

Unten folgt der Text der ersten Auschreibungen 2017 durch die Kassen und der Link zur AOK, die für die Kassen in RLP das Verfahren durchführt, um nähere Infomationen zu erhalten.

Web-Links:

Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen nach Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

AOK Rheinland-Pfalz / Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) RLP / BKK Landesverband Mitte / Knappschaft Regionaldirektion Saarbrücken / IKK Südwest / Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/

Abschluss von nicht exklusiven Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) nach § 37 b SGB V iVm § 132 d SGB V (open-house-Modell): Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Eisenberg, E-Mail: sapv_openhouse@rps.aok.de

„Die Krankenkassen in Rheinland-Pfalz bieten den Abschluss von nicht exklusiven Rahmenverträgen zur Erbringung von Leistungen der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) nach § 37 b SGB V i. V. m § 132 d SGBV mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-House-Modell) für das unter II.2.3) genannte Versorgungsgebiet innerhalb des Zeitraumes vom 1.12.2017 bis zum 30.11.2021 an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines sogenannten “open-house-Modells”. Im open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich, individuelle Verhandlungen werden nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal 48 Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 1.12.2017.

Jeder geeignete Leistungserbringer kann Vertragspartner des Rahmenvertrags werden. Er übernimmt damit einen umfassenden nicht-exklusiven Versorgungsauftrag für das Versorgungsgebiet. Ein Vertragsbeitritt ist jederzeit bis zum Auslaufen des Vertrages möglich. Alle Verträge enden spätestens am 30.11.2021, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Verträge zur SAPV werden erstmalig mit Wirkung zum 1.12.2017 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 1.11.2017 bei der unter I.3) genannten Adresse einzureichen. Spätere Vertragsschlüsse sind während der achtundvierzigmonatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Bei Interessenten, die zu diesen Folgeterminen Vertragspartner werden möchten, ist der Eingang der Vertragsunterlagen spätestens zum Ende des vierten Monats, der dem Monat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht (z. B. Eingang 30.4. bei Vertragsstart 1.8.) einzureichen. Interessierte Unternehmen können bei der unter I.1) genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie die Vertragsunterlagen anfordern.“

Bis 20.10.17 zum SAPV Vertrag ausgeschiebene Gebiete:

  • 20.09.17 : Region Südwestpfalz: Stadt Zweibrücken, Stadt Primasens, VG Zweibrücken-Land,
    VG Pirmasens-Land, VG Thaleischweiler-Wallhalben, VG Waldfischbach-Burgalben, VG Rodalben).
  • 20.09.17: Region Trier: (Stadt Trier, VG Trier-Land, VG Konz, VG Saarburg).
  • 13.10.17: Region Eifel (Eifelkreis Bitburg-Prüm, LK Vulkaneifel, VG Ulmen).
  • 13.10.17: Region Speyer (kreisfreie Stadt Speyer, LK Germersheim, VG Römerberg-Dudenhofen).

SAPV: Rheinland-Pfalz will Vergaberecht umgehen

Mainz – Unheilbar kranke Menschen sind im medizinischen Notfall nicht gut genug versorgt. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz plant deswegen einen Vorstoß in der Gesundheitsministerkonferenz (GSK) mit dem Ziel, die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) von den Vorgaben des Vergaberechts zu lösen. „Die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen kann nicht behandelt werden wie der gewöhnliche Beschaffungsakt einer x-beliebigen Ware oder Leistung“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD).

Zwar sei die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen insgesamt gut. Aber bei dem wichtigen Thema SAPV gebe es Verbesserungsbedarf. Aktuell acht Teams seien für Rheinland-Pfalz nicht ausreichend. Bätzing-Lichtenthäler kritisierte, dass es die Krankenkassen speziell in Rheinland-Pfalz nach Einführung des individuellen Rechtsanspruchs auf SAPV im Jahr 2007 versäumt hätten, die Voraussetzungen für eine schnelle Umsetzung zu schaffen. Das Land fördere den Aufbau von Netzwerken zur SAPV-Versorgung. Da aber die SAPV aufgrund von Gerichtsentscheidungen dem europäischen Vergaberecht unterliege, „können auch wir letztlich den Abschluss von Verträgen der Kostenträger mit den Netzwerken als Leistungsanbieter nicht beschleunigen“.

Die Krankenkassen sehen unterdessen die Versorgung gewährleistet. Auch wenn in einer Region kein Leistungserbringer ansässig sei, habe man Hilfe im Einzelfall organisiert, erklärte ein Sprecher der Krankenkasse Barmer zu einem Bericht des SWR in der vergangenen Woche, wonach Rheinland-Pfalz bei der SAPV-Versorgung im bundesweiten Vergleich am schlechtesten abschneidet.

Die SAPV werde in Rheinland-Pfalz von allen Krankenkassen einheitlich zur Verfügung gestellt, erklärte der Barmer-Sprecher. Ziel sei es, eine gute Versorgung der Versicherten im Rahmen der SAPV anzubieten. Allerdings seien hinsichtlich der Vergabepraxis der Krankenkassen beim Abschluss von SAPV-Verträgen noch rechtliche Fragen offen, die zurzeit geklärt würden.

© dpa/aerzteblatt.de

Jubiläumsfeier am 20.02.2016 in der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar – Festakt und Symposium mit 100 Gästen

Ein runder Geburtstag und ein sehr schöner und würdiger Rahmen!

Am 20. Februar 2016 feierte die Interdisziplinäre Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. ihr 20-jähriges Bestehen in der Aula der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar (PTHV) mit ca.100 Gästen. Der Vorsitzende der iGP, Herr Dr. Christoph Lerchen, eröffnete die Jubiläumsfeier mit einem kurzen Impuls und blickte dabei auf die Schwerpunkte der Vereinsarbeit in den vergangenen zwei Jahrzehnten zurück. Umrahmt von herausragender Gitarrenmusik des Ensembles ReCuerda schlossen sich Grußworte von Kooperationspartnern an, zunächst der Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz, vertreten durch ihren stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Professor Dr. Samir Said, gefolgt vom Hospiz- und Palliativverband Rheinland-Pfalz, vertreten durch ihren stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Uwe Vilz und schließlich von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, vertreten durch ihren Präsidenten, Herrn Professor Dr. Lukas Radbruch.

 

In einem viel beachteten Festvortrag referierte Herr Professor Dr. Eduard Zwierlein, Philosoph und Unternehmensberater aus Koblenz anschließend zum Thema „Grundhaltungen einer gelingenden Kommunikation“. Der Themenbereich der Grundhaltungen prägte auch den Verlauf der weiteren Veranstaltung. „Wie Grundhaltungen die Sterbekultur einer Gesellschaft verändern können …“ war der Titel einer hochkarätig besetzten Podiumsdiskussion, die von der bekannten ZDF-Journalistin und Buchautorin Susanne Conrad moderiert wurde.

Lukas Radbruch
Prof. Dr. Eduard Zwierlein

samir said
Podiumsdiskussion „Wie Grundhaltungen die Sterbekultur verändern können……“

An der Podiumsdiskussion waren Referenten verschiedener Professionen im palliativen Begleitkontext beteiligt. Für die Mediziner sprachen Professor Dr. Lukas Radbruch und Professor Dr. Martin Weber, die beide Palliativabteilungen leiten, aber auch Lehrstühle an Universitäten innehaben. Für die Pflege sprach Frauke Sörensen, Palliative-Care Fachkraft, Trainerin und Kursleiterin für die Ausbildung von Pflegenden im Bereich Palliative-Care und für die Bereiche Seelsorge und Ethik sprach Herr Professor Dr. Heribert Niederschlag, Moraltheologe und Leiter des Ethikinstitutes der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar. Die Veranstaltung klang mit einem Gottesdienst in der Großen Kirche der Hochschule feierlich aus.

Der Vorstand dankt allen Beteiligten sowie allen Gästen, die zur Jubiläumsfeier gekommen sind.

20 Jahre Interdisziplinäre Gesellschaft für Palliativmedizin in Rheinland-Pfalz 1996-2016

 

Im Januar 1996 gründete sich die Interdisziplinäre Gesellschaft für Palliativmedizin in Rheinland-Pfalz iGP e.V., in ihrer konstituierenden Sitzung in Koblenz. Von Beginn an hat sich die Gesellschaft zum Ziel gesetzt, den Aufbau und die Durchführung einer palliativen Versorgung in Rheinland-Pfalz mit einem fachübergreifend interdisziplinären Ansatz zu fördern und weiter zu entwickeln. Dieser Ansatz, der sich bewusst auch im Namen der Gesellschaft widerspiegelt, zielt bis heute auf eine enge Kooperation aller in der Palliativmedizin und Hospizarbeit engagierten Berufsgruppen in ambulanten und stationären Diensten. In Vernetzung mit dem Hospiz- und PalliativVerband Rheinland-Pfalz, e.V. sowie der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin nimmt die iGP ihr berufspolitisches Mandat zur Etablierung palliativer Strukturen in Rheinland-Pfalz wahr, zuletzt in ihrer Beteiligung an der Verhandlung eines Mustervertrages für die Spezialisierte, ambulante Palliativversorgung (SAPV).
Einen besonderen Schwerpunkt legt die Gesellschaft von Beginn an auf die Fort- und Weiterbildung aller am palliativen oder hospizlichen Begleitauftrag beteiligten Berufsgruppen. So ist die iGP in Rheinland-Pfalz noch heute in Konzeption und Durchführung verantwortlich für die curriculare Weiterbildung von Ärzten bezüglich der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin, die durch die Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung in Mainz koordiniert und derzeit an den Weiterbildungsstandorten Mainz und Dernbach angeboten wird.
Im Bereich der Fortbildung rücken multiprofessionelle Angebote mehr und mehr in den Vordergrund. Neben der Vermittlung von Inhalten und Informationen soll durch Begegnung und Austausch auf Augenhöhe ein wichtiger Beitrag zur Vernetzung geleistet werden in einem Arbeitsfeld, das Teamleistung verlangt. Eine regelmäßig aktualisierte Homepage der iGP bietet Mitgliedern wie auch Nicht-Mitgliedern eine Informationsplattform zu Fort- und Weiterbildungsangeboten, zu wichtigen Themenfeldern der palliativen Versorgung und zu aktuellen, berufspolitischen Aspekten.
Darüber hinaus stehen die Vorstandsmitglieder, ein Ansprechpartner für den Bereich der SAPV und die Leiter der Arbeitskreise der Gesellschaft im Bedarfsfall auch persönlich ratgebend zur Seite. Als palliativer Fachgesellschaft obliegt es der iGP, sich auch an den aktuellen Diskussionen zu Themenfeldern wie beispielsweise der Sterbehilfe zu beteiligen und Grundhaltungen zu vertreten. Grundhaltungen werden auch auf der Jubiläumsveranstaltung am 20.Februar in der Aula der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar thematisiert, zu der alle Mitglieder und Interessierte eingeladen sind.

„Wie Grundhaltungen die Sterbekultur einer Gesellschaft verändern können…“ ist nicht nur der Titel einer im Rahmen der Festveranstaltung stattfindenden, hochkarätig besetzten Podiumsdiskussion, sondern zugleich Anspruch und Programm der Interdisziplinären Gesellschaft für Palliativmedizin in Rheinland-Pfalz. Die iGP freut sich auf die Begegnung mit Ihnen.

Für den Vorstand
Dr.med.Christoph Lerchen
Vorsitzender