Stipendium der iGP für Weiterbildung in Palliative Care

Die Interdisziplinäre Gesellschaft für Palliativmedizin Rheinland Pfalz e.V. (iGP) möchte Interessenten an einer Weiterbildung in Palliative Care unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Stipendium unterstützen.

Das Stipendium richtet sich besonders an nichtakademische Personen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung im Gesundheits- oder Sozialwesen haben (Altenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinder-krankenpfleger/in, Ergotherapeut/in, Physiotherapeut/in, Logopäde/in …) und die eine Weiterbildung eigenfinanziert im Bereich Palliative Care absolvieren möchten, jedoch aufgrund besonderer sozialer, familiärer oder persönlicher Umstände hierzu nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sind.

Alle weiteren Informationen finden Sie unter Bildungsangebot > Stipendium.

Palliativmedizinische Empfehlungen zur Unterstützung von belasteten, schwerstkranken, sterbenden und trauernden Menschen in der Corona-Pandemie

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP)  hat am 08.04.2020 eine Empfehlung zur Unterstützung von belasteten, schwerstkranken, sterbenden und trauernden Menschen in der Corona-Pandemie veröffentlicht. In der Empfehlung geht es insbesondere um die psychosoziale und spirituelle Begleitung von Patient*innen, die an dem Virus erkrankt sind und deren Zugehörigen.

Zur Empfehlung der DGP zur Unterstützung von belasteten, schwerstkranken, sterbenden und trauernden Menschen in der Corona-Pandemie

3. Mainzer Palliativsymposium, eine gelungene Mischung aus Workshops und Vorträgen

Trotz Corona, das 3. Mainzer Palliative Care Symposium konnte am 06. März 2020 noch stattfinden. Darüber war der Vorstand der iGP (interdisziplinäre Gesellschaft für Palliativmedizin) sichtlich froh. Sehr erfreulich war auch die hohe Anzahl der Teilnehmer des gesamten Symposiums, sowohl zu den Workshops als auch zum Hauptprogramm.

Erstmalig gab es in diesem Jahr vier Themen-Workshops: „Schmerz- und Symptomkontrolle in der Palliativmedizin“ (Leitung: Robert Gosenheimer), „Frau Berta macht den Mund nicht auf! Kennen Sie das auch? Möglichkeiten und Grenzen palliativer Pflegepraxis bei PatientInnen mit Demenz“ (Leitung Tanja Vogt), „Stationäres Hospiz: eine unerlässliche Einheit in der Palliativversorgung – Austausch und Fallbesprechungen“ (Anna Louen), „Ethische Konfliktsituationen am Ende des Lebens“ (Leitung: Gertrud Greif-Higer, Irmgard Layes). Die Zeit mit den Teilnehmern in den Workshops, ging auch Dank des regen Austauschs untereinander, leider viel zu schnell vorbei. Das war das abschließende Fazit der Referenten.

Die gesamten Themen kamen in diesem Jahr wieder dem interdisziplinären Anspruch mehr als entgegen. Dies zeigte sich erneut an der Zahl der unterschiedlichen Berufsgruppen, die insgesamt teilgenommen haben. Das Hauptprogramm war eine Mischung aus Grenzthemen, Möglichkeiten in den Therapien und letztendlich dem, in welchem hohen Maße Palliative Care in der Geriatrie eine Rolle spielt.

Erste Grenzen machten sich bereits in der Form der Begrüßungen untereinander bemerkbar. Das Begrüßungs-Ritual des „Hände schütteln“ in „Corona-Zeiten“ wurde von jedem Einzelnen sichtlich hinterfragt und entfiel weitestgehend. Dieser Problematik kam PD Dr. Thomas Kindler, Leiter UCT Mainz, entgegen und weihte die Teilnehmer in aktuelle und alternative Möglichkeiten der Begrüßungs-Rituale ein und sorgte damit schon zu Beginn für eine gute Stimmung im Hörsaal.

Den Vortragsauftakt machte dann Univ.-Prof. Dr. Martin Weber. Sensibel gestaltete er den interaktiven Vortrag zu „Palliative Sedierung – Indikation, Durchführung, Grenzbereiche“. An den Reaktionen der Teilnehmer merkte man, dass es sich bei der palliativen Sedierung um ein deutliches Grenzthema handelt.

Dr. Heinrich Moser, Anästhesist an der Universitätsklinik Radboud (Nijmwegen, Niederlande) entführte uns anschließend in die Welt interventioneller Techniken der Tumorschmerztherapie: wie reversible Techniken (z.B. Nerven (-gruppen) blockaden mittels Kathetertechniken), irreversible Techniken (z.B. Sympathicusblockaden) oder auch kontinuierliche Techniken (z.B. Neuromodulation mittels Spinalkatheter). Seinen Vortrag unterstrich er mit eindrucksvollen Bildern.

„Sexualität und Zärtlichkeit im palliativen Setting“: Frau Univ.-Prof. Dr. Annette Hasenburg machte sehr charmant und in einem erfrischenden, kurzweiligen Vortrag darauf aufmerksam wieviel Sensibilität das Thema Sexualität von jedem Einzelnen erfordert, nicht nur im palliativen Kontext. Und wie oft die Menschen in ihrer individuellen Sexualität an die eigenen oder auch an die Grenzen der jeweiligen Partner stoßen können.

Univ.-Prof. Dr. Andreas Kruse ist in sich ein wirkliches Highlight. In der für ihn so typischen Vortragsart mahnte er in höchst beeindruckender Weise, dass das Ende unseres Lebens keine unbedeutende Phase ist. Im Gegenteil! Die Biografie eines Menschen, sein Lebenslauf, das Bewusstsein dafür und das Wissen darum kann das Leben zu einem guten Abschluss bringen. Und wir, in unserer jeweiligen beruflichen Rolle, sind dazu aufgefordert uns dieses Wissen anzueignen, um die notwendige Empathie aufzubringen genau diesen Menschen am Ende des Lebens verdient würdig zu begleiten. Langanhaltender Applaus war der Dank der Teilnehmer für den mahnenden und zugleich sehr inspirierenden Vortrag.

Gelungen, inspirierend, mahnend, kurzweilig, sehr schön…so war es, das 3. Mainzer Palliative Care Symposium!

Vorträge zum Download

Trauer um Gisela Textor

Am 15. März 2020 verstarb Gisela Textor, die langjährige Vorsitzende des Hospiz- und Palliativverbandes Rheinland-Pfalz, nach kurzer schwerer Krankheit. Gisela Textor war seit 1995 in der Hospizbewegung aktiv. In den vergangenen 25 Jahren hat sie entscheidend zum Aufbau der Hospiz- und Palliativarbeit sowohl in ihrem Heimatort Koblenz wie auf Landesebene in Rheinland-Pfalz wie auch auf Bundesebene beigetragen. Gisela Textor gehörte auch zu den ersten Mitgliedern unserer 1996 gegründeten „Interdisziplinären Gesellschaft für Palliativmedizin (Rheinland-Pfalz)“. Seit 1997 war sie im Vorstand aktiv, zunächst als Beisitzerin, später von 1999 – 2001 dann als Vorsitzende. Mit Gisela Textor verlieren wir eine herausragende Persönlichkeit. Sie zählte zu den Menschen, denen es primär immer um die Sache ging, um pragmatische Lösungswege. Sie war eine leidenschaftliche Vertreterin unseres Anliegens für ein Leben bis zuletzt und ein Sterben in Würde. Wir vermissen sie sehr.

Palliativmedizinische Handlungsempfehlung zur Therapie von Patient*innen mit COVID-19

Die COVID-19-Pandemie berührt die palliativmedizinische Versorgung an verschiedenen Punkten.

Es gilt auf eine Häufung von Sterbefällen mit den Leitsymptomen Luftnot und Angst im Bereich der Akutmedizin vorbereitet zu sein und die akutmedizinischen Strukturen in ihrer Kompetenz mittels klarer Handlungsempfehlungen und Beratung durch palliativmedizinische Spezialist*innen entsprechend zu stärken.

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin hat dazu am 17.3.2020 eine Handlungsempfehlung veröffentlicht, die am 30. März als Version 2.0 nochmals aktualisiert wurde. Sie gibt konkrete Hinweise zu ethischen Entscheidungsprozessen und zur Symptomkontrolle bei Atemnot bis hin zur Palliativen Sedierung.

Bundesverfassungsgericht verhandelt Mitte April zu Verfassungsbeschwerden – Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin nimmt Stellung zu §217 StGB

Im Vorfeld der mündlichen Verhandlung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „§217 StGB (geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung)“ am 16. und 17. April hat die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin am 14.03.2020 eine Stellungnahme veröffentlicht. Darin betont die wissenschaftliche Fachgesellschaft mit annähernd 6.000 Mitgliedern: „Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) sieht durch die Einführung des § 217 StGB im Dezember 2015 keine negativen Auswirkungen auf die Palliativversorgung oder den Behandlungsalltag in der Versorgung schwerkranker Patienten.“

Die DGP begründet dies damit:

  • Die gesetzliche Regelung richtet sich nach Auffassung der DGP nicht gegen die in der palliativmedizinischen und hospizlichen Versorgung beschäftigten Menschen und ihre Tätigkeit.
  • Daher erfordert die neue Regelung nicht, dass besondere Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden müssen.
  • Sie erzwingt auch keine Einschränkung als „gute klinische Praxis“ anerkannter Vorgehensweisen.

Die gesamte Stellungnahme kann auf der Homepage der DGP abgerufen werden

Qualität in der Begleitung sterbender Menschen sichern – Handbuch für stationäre Hospizarbeit vorgestellt

Wie jede andere Einrichtung im Gesundheitssystem sind auch stationäre Hospize gefordert, die Qualität ihrer Arbeit zu sichern, transparent darzustellen und stetig weiterzuentwickeln. Das Ziel des Bundesrahmenhandbuches ist es, stationäre Hospize bei der Entwicklung eines eigenen, auf ihre jeweilige Einrichtung zugeschnittenen Qualitätsmanagementsystems zu unterstützen und auf diese Weise die Qualität ihrer Einrichtung darzustellen. Es beinhaltet die aktuellen Anforderungen an die stationäre Hospizarbeit und die Anforderungen nach §39a Abs. 1 SGB V (Bundesrahmenhandbuch stationäre Hospize: S.1).

Link zum Rahmenhandbuch stationäre Hospize (Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V.)

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum § 217 StGB (Selbsttötung)

Am 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (§ 217 StGB) gegen das Grundgesetz verstößt. Der Senat kommt in seinem Urteil zum Schluss, dass „das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst. Dieses Recht schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und, soweit sie angeboten werde, in Anspruch zu nehmen.“ Das „den innersten Bereich individueller Selbstbestimmung berührende Verfügungsrecht über das eigene Leben“ sei dabei nicht auf schwere oder unheilbare Krankheitszustände oder bestimmte Lebens- und Krankheitsphasen beschränkt. Das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung in §217 (im Sinne einer auf Wiederholung angelegten Tätigkeit beispielsweise durch Sterbehilfevereine wie Dignitas) verenge „die Möglichkeiten einer assistierten Selbsttötung in einem solchen Umfang, dass dem Einzelnen faktisch kein Raum zur Wahrnehmung seiner verfassungsrechtlich geschützten Freiheit verbleibt.“ Daher sei § 217 für nichtig zu erklären.

Die Konsequenzen dieses Urteils erfüllen uns als Vorstand der iGP mit großer Sorge, und wir schließen uns der Stellungnahme der DGP vollumfänglich an. Wie wird man künftig einer „Normalisierung“ des assistierten Suizids entgegentreten können? Werden Sterbehilfeorganisationen nun freie Bahn erhalten? Wird die Äußerung eines Sterbewunsches, der nur allzu oft das Anliegen ausdrückt, über das Leiden unter einer unerträglichen Situation und die persönliche Hoffnungslosigkeit zu sprechen, künftig vorschnell als konkrete Handlungsaufforderung verstanden werden? Wie kann stattdessen gewährleistet werden, dass verzweifelte Menschen in der konkreten Erfahrung einer umfassenden Palliativ- und Hospizbetreuung Perspektiven zur Linderung belastender Symptome und Nöte finden? Wie wird verhindert werden können, dass alte Menschen aus Angst vor Abhängigkeit und Pflegebedürftigkeit den Weg des assistierten Suizids wählen?

Bundesverfassungsgericht kippt Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung: DGP warnt vor freier Bahn für Sterbehilfeorganisationen

Berlin/Karlsruhe 26.02.2020. Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ gegen das Grundgesetz verstoße, eröffnet laut Deutscher Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) einen gefährlichen Spielraum: Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der DGP, warnt vor „freier Bahn für Sterbehilfeorganisationen“.

Die gesamte Pressemeldung kann auf der Homepage der DGP abgerufen werden.