Bundesverfassungsgericht verhandelt Mitte April zu Verfassungsbeschwerden – Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin nimmt Stellung zu §217 StGB

Im Vorfeld der mündlichen Verhandlung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „§217 StGB (geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung)“ am 16. und 17. April hat die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin am 14.03.2020 eine Stellungnahme veröffentlicht. Darin betont die wissenschaftliche Fachgesellschaft mit annähernd 6.000 Mitgliedern: „Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) sieht durch die Einführung des § 217 StGB im Dezember 2015 keine negativen Auswirkungen auf die Palliativversorgung oder den Behandlungsalltag in der Versorgung schwerkranker Patienten.“

Die DGP begründet dies damit:

  • Die gesetzliche Regelung richtet sich nach Auffassung der DGP nicht gegen die in der palliativmedizinischen und hospizlichen Versorgung beschäftigten Menschen und ihre Tätigkeit.
  • Daher erfordert die neue Regelung nicht, dass besondere Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden müssen.
  • Sie erzwingt auch keine Einschränkung als „gute klinische Praxis“ anerkannter Vorgehensweisen.

Die gesamte Stellungnahme kann auf der Homepage der DGP abgerufen werden

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